Die in jüngerer Zeit getroffenen Maßnahmen zur Entlastung bzw Subvention der Beschäftigung älterer Dienstnehmer haben nach Ansicht der Autorin bisher nur eingeschränkt Wirkungen am Arbeitsmarkt gezeigt, weil die rechtlichen Risiken bei der Beendigung weiter bestehen. Der Beitrag geht auf die Beihilfen zwecks Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Eingliederungsbeihilfe, Kombilohn) sowie abgabenrechtliche Besonderheiten wie den Entfall des AlV-Beitrages, des IESG-Zuschlages, UV-Beitrages und des DG-Beitrages zum FLAF ein. Ebenso wird thematisiert, ob eine Vereinbarung, dass der Dienstnehmer bei Erreichen des Pensionsalters aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, eine Diskriminierung darstellt, wie das Thema Kündigungsanfechtung.