Seit dem 12. 2. 2014 steht nun der lang erwartete Pendlerrechner auf der Homepage des BMF endlich zur Verfügung. Dieser ist sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung zwingend zu verwenden. Der Artikel fasst - auf Grundlage des § 16 Abs 1 Z 6 lit j EStG; der PendlerVO BGBl II 2013/276, ARD 6357/2/2013; und der "Häufigen Fragen zum Pendlerrechner", die auf der Homepage des BMF veröffentlicht wurden (siehe ARD 6386/20/2014) - nochmals alle Bestimmungen zusammen, die bei Verwendung des Pendlerrechners zu beachten sind. Ob es aufgrund der anhaltenden Kritik an den Ergebnissen des Pendlerrechners noch zu Änderungen kommen wird, bleibt abzuwarten.