Anfang dieser Woche hat die Bundesregierung die Regierungsvorlage zu einem "Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen" im Nationalrat eingebracht (RV 25. 2. 2014, 44 BlgNR 25. GP ). Gegenstand der Förderung sind Arbeitsleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von bestehendem, im Inland gelegenem Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Arbeitskosten von maximal € 3.000,- (ohne USt). Die pro Jahr maximal ausschöpfbare Förderung beträgt somit € 600,- pro Förderungswerber. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gefördert werden weiters nur Maßnahmen, die nach dem 30. 6. 2014 und vor dem 31. 12. 2015 begonnen wurden. Die Förderungen sind im Jahr 2014 mit € 10 Mio, und im Jahr 2015 mit € 20 Mio begrenzt.