Seit 1. 1. 2014 kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bzw die provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB) auch in Serbien verwendet werden. Die EKVK löst damit den bisherigen Urlaubskrankenschein A/SRB 3 ab. Sie ist beim zuständigen serbischen Krankenversicherungsträger vorzulegen, der sodann einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. (Quelle: NÖDIS, Nr. 3/März 2014)