Mit Jahreswechsel traten die neuen "Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSVT) über die Ausnahmen von der Meldungserstattung mittels Datenfernübertragung" (RMDFÜ) in Kraft. Konkret ist seit 1. 1. 2014 die Erstattung von Papiermeldungen durch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen generell ausgeschlossen (vgl bereits ARD 6343/2/2013). Die aktualisierte Fassung der RMDFÜ kann ua in der SozDok (Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts; www.sozdok.at ) abgerufen werden. (Quelle: NÖDIS, Nr. 3/März 2014)