AngG: § 23
Ist die Arbeit eines dem KV-Metallgewerbe unterliegenden und nach Akkordleistung entlohnten Blitzschutzmonteurs witterungs- und jahreszeitabhängig und starken Schwankungen unterworfen, so ist der Bemessungsgrundlage der Abfertigung Alt nicht der Letztbezug, sondern der Monatsdurchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zugrunde zu legen.