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Entlassung wegen genesungswidrigen Verhaltens im Krankenstand - Judikaturübersicht

ThemaArbeitsrechtMag. Manfred LindmayrARD 6387/6/2014 Heft 6387 v. 27.2.2014

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er zunächst seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich melden und von einem Arzt bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen vorzulegen. Damit sind jedoch noch nicht sämtliche Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers aufgezählt, die diesen während eines Krankenstandes treffen. Wie sich ein Arbeitnehmer im Krankenstand zu verhalten hat, welche Kontrollen durch den Arbeitgeber er zu dulden hat und wie der Arbeitgeber beim Verdacht auf einen Krankenstandsmissbrauch vorgehen kann, wird in diesem Beitrag näher erläutert.

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