Mit dem Fachkräftestipendium (siehe dazu auch ARD 6318/2/2013, Rechtsgrundlage: § 34 AMSG) fördert das AMS ua die Ausbildung von Dienstnehmern, die ihr Dienstverhältnis karenziert haben. Bei einer derartigen Karenzierung endet zwar die Pflichtversicherung, arbeitsrechtlich bleibt das Beschäftigungsverhältnis aber aufrecht. Auf der Abmeldung sind daher die Felder "Ende d. Entgeltanspruches" und "Betrieblicher Vorsorgebeitrag Ende" zu befüllen, das Feld "Ende Beschäftigungsverh." bleibt leer. Als Abmeldegrund ist "Länger als ein Monat währender unbezahlter Urlaub" anzugeben.