Hat ein gekündigter Arbeitnehmer seine Kündigung bei Gericht angefochten, kommt es oft vor, dass der Arbeitgeber für den Fall, dass der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsanfechtungsklage erfolgreich ist, das Arbeitverhältnis nochmals aufkündigt. Eine solche Eventualkündigung ist nach der stRsp grundsätzlich zulässig.