Auf der Website des BMF wurde nun der Pendlerrechner bereitgestellt (www.bmf.gv.at/pendlerrechner ). Mittels dieses Berechnungsprogramms kann jeder Arbeitnehmer ermitteln, ob ihm ein allfälliges Pendlerpauschale inkl des zu berücksichtigenden Pendlereuro zusteht oder nicht. Das Tool gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Steht laut Pendlerrechner ein Pendlerpauschale und ein Pendlereuro zu, kann das rechtsverbindliche Ergebnis direkt ausgedruckt werden, wobei nach wie vor der Gegenbeweis möglich ist. Dieser Ausdruck (Formular L34 EDV) ist für den Bezug der Förderung ab 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren.