Präsenzdienst: Der VwGH hat kürzlich klargestellt, dass die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland nichts daran ändert, dass österreichisch-deutsche Doppelstaatsbürger in Österreich zum Grundwehrdienst einberufen werden können. Selbst wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können sie sich nicht darauf berufen, dass sie - aufgrund völkerrechtlicher Vorschriften - so zu behandeln wären, als hätten sie ihren Wehrdienst (in Deutschland) bereits abgeleistet. VwGH 27. 1. 2014, 2013/11/0213.