ASVG: § 273 Abs 1
Ein Verkaufsleiter, der zuletzt als Leiter der Abteilung Vertrieb gebrauchter Nutzfahrzeuge in die Beschäftigungsgruppe 5 des KV für Handelsangestellte einzustufen war, kann nach § 273 Abs 1 ASVG auf die der Beschäftigungsgruppe 4 dieses KV zugehörenden Verkaufstätigkeiten mit selbstständiger Preisdisposition verwiesen werden.