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Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

ThemaArbeitsrechtMag. Tamar Guiragossian, BAARD 6384/6/2014 Heft 6384 v. 6.2.2014

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 machte zahlreiche Anpassungen arbeitsrechtlich relevanter Gesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig. Seit dem 1. 1. 2014 sind überwiegend nicht mehr (unabhängige) Verwaltungsbehörden zur Klärung verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten in zweiter Instanz zuständig, sondern die neu eingerichteten Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder. Dem entsprechend wurden über 120 Verwaltungsbehörden11Darunter fallen alle in der Anlage zum B-VG, BGBl 1930/1, genannten Verwaltungsbehörden. aufgelöst und das Verwaltungsverfahren dem Grunde nach vereinheitlicht. Auch für arbeitsrechtliche behördliche Verfahren (wie zB Schlichtungsstellenverfahren, Zustimmungsverfahren bei begünstigten Behinderten, Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission etc) haben sich durch die Reform prozessuale Änderungen ergeben, die in diesem Beitrag behandelt werden.

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