vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schlechtwetterentschädigungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte?

In aller KürzeARD 6384/4/2014 Heft 6384 v. 6.2.2014

Die NÖ GKK beantwortet die Frage, ob für geringfügig beschäftigte Arbeiter in Betrieben, die dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz unterliegen, ebenfalls der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag in der Höhe von 1,40 % der Beitragsgrundlage abzuführen ist. Laut den MVB-Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger (E-MVB BSchEG-0003) ist für geringfügig beschäftigte Arbeiter kein SW zu entrichten. Die E-MVB können übrigens unter www.sozdok.at abgerufen werden. Mit Hilfe des Suchbegriffes "BSchEG-0003" finden Sie die entsprechende Empfehlung. (NÖDIS, Nr 1/Jänner 2014)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte