Pflicht zur Abgabe eines Einkommensberichts: Mit der GlBG-Novelle BGBl I 2011/7, ARD 6119/1/2011, wurden Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern verpflichtet, alle 2 Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Darin sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt zu veröffentlichen.