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Jahresabschluss - Bilanzwahrheit bei der Bewertung

RechtsprechungEuGHARD 6383/26/2014 Heft 6383 v. 30.1.2014

Vierte RL 78/660/EWG : Art 2

Der Grundsatz der Bilanzwahrheit erlaubt es nicht, vom Grundsatz der Bewertung der Vermögensgegenstände auf der Grundlage ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Art 32 dieser RL zugunsten einer Bewertung auf der Grundlage ihres tatsächlichen Werts abzuweichen, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Vermögensgegenstände offenkundig niedriger sind als ihr tatsächlicher Wert.

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