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Rentenanspruch - Begriff "Rechtsvorschriften"

RechtsprechungEuGHARD 6383/24/2014 Heft 6383 v. 30.1.2014

VO (EWG) 1408/71: Art 28

Art 28 Abs 2 Buchst b der VO (EWG) 1408/71 ("Rentenanspruch aufgrund der Rechtsvorschriften eines einzigen oder mehrerer Staaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland nicht besteht") ist dahin auszulegen, dass mit den "Rechtsvorschriften", die die längste Zeit für den Rentenberechtigten gegolten haben, in dieser Bestimmung die Rechtsvorschriften über Renten gemeint sind.

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