GRC: Art 21
RL 2000/78/EG: Art 2, Art 6
Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters steht einer betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber als Teil des Entgelts altersabgestufte Rentenversicherungsbeiträge zahlt, dann nicht entgegen, wenn die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung wegen des Alters zur Erreichung eines legitimen Ziels angemessen und erforderlich ist, was vom nationalen Gericht zu prüfen ist.