BAO: § 299
Die bloße Tatsache des Ergehens des ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Geschäftsführer eines Personalleasingunternehmens wegen des Vorwurfs einer Verletzung einer Meldepflicht nach ASVG einstellenden Berufungsbescheids des UVS hat nicht die Unrichtigkeit der an die Gesellschaft ergangenen Bescheide des Finanzamts betreffend Haftung für Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zur Folge.