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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

In aller KürzeARD 6383/4/2014 Heft 6383 v. 30.1.2014

Durch eine Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV; BGBl II 2013/464) kommt es im Bereich der Landesgeschäftsstellen Niederösterreich ab 1. 1. 2014 bei folgenden regionalen Geschäftsstellen zu örtlichen Zuständigkeitsänderungen: AMS Amstetten, AMS Tulln. Ab 1. 7. 2014 kommt es in Niederösterreich im Bereich der Geschäftsstelle des AMS Waidhofen an der Ybbs sowie in der Steiermark bei folgenden regionalen Geschäftsstellen zu örtlichen Zuständigkeitsänderungen: AMS Feldbach, AMS Gleisdorf, AMS Mureck, AMS Weiz. Zudem ist ab 1. 4. 2014 das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz für Angelegenheiten und Verfahren nach dem AuslBG sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.

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