Mit BGBl II 2013/494 wurde für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 2.750 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Verordnung ist mit 3. 1. 2014 in Kraft getreten und tritt mit 30. 11. 2014 außer Kraft.