Der Autor setzt sich mit der Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf den Arbeitnehmer auseinander und analysiert die Thematik aus der Perspektive des Arbeitsrechts sowie des Datenschutzrechts. Folgender Ausgangsfall wird der Analyse zugrunde gelegt: Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer € 1.000,- für den Ankauf eines Laptops samt MS Office-Paket. Der Laptop soll in das Eigentum des Arbeitnehmers übergehen, der Arbeitnehmer verpflichtet sich, binnen 3 Jahren alle Kosten für ein allfälliges Service zu übernehmen. Betreffend Anschaffung und Wartung des Laptops, der ein Arbeitsmittel darstellt, kommt der Autor zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nur in sehr engen rechtlichen Grenzen übertragen kann. Im kollektiven Arbeitsrecht kann sich allenfalls die Frage nach Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde betreffen, stellen. Im Datenschutzrecht spricht der Autor insbesondere den Problemfall der Datenüberlassung und die Vorabkontrolle der Datenschutzkommission an.