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Callcenter-Mitarbeiter als freier Dienstnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6382/12/2014 Heft 6382 v. 23.1.2014

ABGB: § 1151

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer dem Abschluss eines freien Dienstvertrages grundsätzlich zugestimmt hat, macht aus einem echten Arbeitsvertrag noch keinen freien Dienstvertrag, wenn nicht die tatsächlichen Voraussetzungen eines freien Dienstverhältnisses vorliegen.

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