Der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2014 zu übermitteln. Erfolgt die Meldung des Jahreslohnzettels in Papierform, so hat dies bereits bis 31. 1. 2014 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu erfolgen.
Der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2014 zu übermitteln. Erfolgt die Meldung des Jahreslohnzettels in Papierform, so hat dies bereits bis 31. 1. 2014 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu erfolgen.