Im ersten Teil des zweiteiligen Praktikerartikels erklärt die Autorin, welche Feiertage als gesetzliche Feiertage iSd ARG gelten und wie sonstige "besondere Tage" (zB der 24. Dezember, landesgesetzliche Feiertage oder Feiertage bestimmter Religionen) einzuordnen sind. In der Folge wird der Begriff Feiertagsruhe erklärt und erörtert, ob Teilzeitbeschäftigte mit fixen Arbeitstagen bzw ohne fixe Arbeitstage Anspruch auf Feiertagsruhe haben.