Der stetig wachsende Zustrom zu sozialen Netzwerken im Internet (Social Media), wie zB Facebook, führt auch immer häufiger zu Berührungspunkten mit dem Dienstverhältnis. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ua anhand eines Fallbeispiels (Posting auf Facebook) der Frage nach, ob die Nutzung von derartigen Kommunikationskanälen zur Entlassung führen kann, etwa wenn sich Arbeitnehmer in Sozialen Netzwerken negativ über ihren Arbeitgeber äußern. Aber auch mit der Frage nach den Folgen der Nutzung von Social Media während eines Krankenstandes bzw während der Arbeitszeit geht der Beitrag ein. Die Autoren kommen dabei zu dem Schluss, dass die allgemeinen Grundsätze des Entlassungsrechts auch auf die Verwendung Sozialer Netzwerke im Internet anzuwenden sind und abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles durch Äußerungen in Postings etwa auf Facebook oder durch eine exzessive Nutzung Sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit ein Entlassungsgrund verwirklicht werden kann. In einem abschließenden Exkurs gehen die Autoren noch kurz auf die Frage ein, inwieweit Arbeitgebern erlaubt ist, die Aktivitäten ihrer Arbeitnehmer in Sozialen Netzwerken gezielt zu überwachen.