Das "Steuerabkommen" mit der Schweiz, BGBl III 2012/192, ARD 6290/10/2013, sieht vor, dass ab 1. 1. 2013 schweizerische Zahlstellen auf bestimmte Kapitalerträge laufend eine Quellensteuer einheben und - erstmals 2014 - an Österreich übermitteln. Diese Steuer (mit einem Steuersatz von 25 %) entspricht der österreichischen Einkommensteuer und entfaltet grundsätzlich Abgeltungswirkung.