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Änderung der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 – BGBl

Neue VorschriftenARD 6379/1/2013 Heft 6379 v. 27.12.2013

Verordnung des BMG, mit der die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 geändert wird (MuKiPassV-Novelle 2013)

BGBl II 2013/420, ausgegeben am 10. 12. 2013

Mit BGBl I 2013/197, ARD 6368/2/2013, wurde im KBGG die Einbindung von Hebammen in die Betreuung von Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms ab 1. 11. 2013 verankert. Aufgrund des geänderten § 7 KBGG wird nun die Mutter-Kind-Pass-Verordnung ebenfalls mit 1. 11. 2013 geändert und der Inhalt der Hebammenberatung präzisiert.

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