Verordnung des BMG, mit der die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 geändert wird (MuKiPassV-Novelle 2013)
BGBl II 2013/420, ausgegeben am 10. 12. 2013
Mit BGBl I 2013/197, ARD 6368/2/2013, wurde im KBGG die Einbindung von Hebammen in die Betreuung von Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms ab 1. 11. 2013 verankert. Aufgrund des geänderten § 7 KBGG wird nun die Mutter-Kind-Pass-Verordnung ebenfalls mit 1. 11. 2013 geändert und der Inhalt der Hebammenberatung präzisiert.