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KV-Metallindustrie: Rückforderung einer doppelt ausbezahlten Abfertigung

KollektivverträgeARD 6378/6/2013 Heft 6378 v. 18.12.2013

Pkt XX KV-Metallindustrie/Arbeiter, § 23 AngG, § 1431 ABGB – Aus dem Wortlaut des Pkt XX Z 1 des Kollektivvertrages für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie lässt sich ableiten, dass der Kollektivvertrag die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers im typischen Fall einer schlichten Fehlüberweisung (hier: irrtümlich doppelt ausbezahlte Abfertigung), in dem keine Anhaltspunkte für eine die Überweisung veranlassende Täuschungshandlung des Arbeitnehmers vorliegen, unabhängig vom Rechtsgrund mit 3 Jahren festlegt.

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