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Auflösungsabgabe 2014 – BGBl

Neue VorschriftenARD 6378/2/2013 Heft 6378 v. 18.12.2013

BGBl II 2013/429, ausgegeben am 11. 12. 2013

Mit der vorliegenden Kundmachung des BMASK wird die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2014 wie erwartet mit € 115,- festgesetzt (bisher: € 113,-).

→ Hinweis: Eine Übersicht über die wichtigsten voraussichtlichen SV-Werte für 2014 finden Sie in ARD 6346/4/2013.

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