BGBl II 2013/429, ausgegeben am 11. 12. 2013
Mit der vorliegenden Kundmachung des BMASK wird die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2014 wie erwartet mit € 115,- festgesetzt (bisher: € 113,-).
→ Hinweis: Eine Übersicht über die wichtigsten voraussichtlichen SV-Werte für 2014 finden Sie in ARD 6346/4/2013.