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Invalidität bei stündlich erforderlichen Toilettenpausen

SozialversicherungARD 6377/7/2013 Heft 6377 v. 13.12.2013

§ 255 ASVG – Sind Verweisungstätigkeiten mit Publikums- und/oder Kundenkontakten verbunden, wobei erwartet wird, dass der Arbeitsplatz durchgängig besetzt ist (hier: Portierin oder Eintrittskartenkassiererin), so liegen von der Wirtschaft akzeptierte Arbeitsunterbrechungen dann nicht vor, solange die Blasenentleerung behinderungsbedingt stündlich erforderlich ist und der dadurch verursachte Zeitaufwand jeweils wenige Minuten nicht übersteigt.

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