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Hausbesorger und Hausbetreuer – MLT ab 1. 1. 2014

Neue VorschriftenARD 6377/1/2013 Heft 6377 v. 13.12.2013

Kundmachungen im BGBl

Auf die Dienstverhältnisse von Personen, die mit der Reinhaltung, der Wartung, der Beaufsichtigung oder der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betraut sind, kommen abhängig vom Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses unterschiedliche Mindestlohntarife zur Anwendung:

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