Kundmachungen im BGBl
Auf die Dienstverhältnisse von Personen, die mit der Reinhaltung, der Wartung, der Beaufsichtigung oder der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betraut sind, kommen abhängig vom Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses unterschiedliche Mindestlohntarife zur Anwendung: