Verordnung der BMF betreffend Umsätze, für welche die Steuerschuld zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf den Leistungsempfänger übergeht (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – USt-BetrugsV)
BGBl II 2013/369, ausgegeben am 26. 11. 2013
Mit der USt-BetrugsV wird in Bereichen, die auf EU-Ebene als bekannt bzw potenziell betrugsanfällig klassifiziert werden, das Reverse-Charge-System (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ab 2014 eingeführt.