§ 23, § 29 AngG, § 10 UrlG – Kommt es während des Zeitraumes einer Kündigungsentschädigung (hier: aufgrund eines berechtigten vorzeitigen Austritts nach § 25 IO) zu einer kollektivvertraglichen Ist-Gehaltserhöhung, wird die Höhe der Abfertigung Alt auf Basis des zum Ende der fiktiven Kündigungsfrist bestehenden Entgelts berechnet, dh unter Berücksichtigung der KV-Gehaltserhöhung.