Verordnung der FMA, mit der die Informationspflichtenverordnung Pensionskassen geändert wird
BGBl II 2013/347, ausgegeben am 15. 11. 2013
Die InfoV-PK wird dahingehend ergänzt, dass in der Information der Pensionskasse an den anfragenden Anwartschaftsberechtigten (Hinterbliebenen) vor einem möglichen Wechsel in eine Sicherheits-VRG (= Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gemäß § 12a Abs 1 PKG; § 6 InfoV-PK) gegebenenfalls auch die Auswirkungen eines Wechsels aus einer Pensionskassenzusage mit Mindestertragsgarantie darzustellen sind.