§ 16 Abs 1 EStG – Wenn ein in zwei Dienstverhältnissen stehender Dienstnehmer den ihm von seinem ersten Dienstgeber zur uneingeschränkten Nutzung (als Sachbezug) überlassenen Pkw auch für berufliche Reisen im Rahmen seines zweiten Dienstverhältnisses einsetzt, stehen ihm dafür Werbungskosten in Höhe des auf diese Fahrten entfallenden Anteils am Sachbezugswert (gemessen an allen nicht iZm dem ersten Dienstverhältnis gefahrenen Kilometern) zu.