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Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2014 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6367/1/2013 Heft 6367 v. 8.11.2013

Verordnung des BMASK, mit der für das Jahr 2014 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2014)

BGBl II 2013/328, ausgegeben am 31. 10. 2013

Gemäß § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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