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Fehlendes Interesse eines Arbeitslosen an Daueranstellung - Vereitelung

ArbeitslosenversicherungARD 6364/6/2013 Heft 6364 v. 25.10.2013

VwGH 14. 3. 2013, 2011/08/0104

§ 10 AlVG - Eine arbeitslose Person, die die Annahme einer ihr vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt, verliert gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AlVG für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung folgenden 6 Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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