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Kündigung durch die Stadt Wien wegen Dienstunfähigkeit

ArbeitsrechtARD 6363/2/2013 Heft 6363 v. 22.10.2013

§ 42 Abs 2 Z 2 VBO - Kann eine bei der Stadt Wien beschäftigte und den Wiener Linien zugewiesene Vertragsbedienstete ihre bislang ausgeübte Tätigkeit als Straßenbahnfahrerin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, wird sie danach aber über ein Jahr lang erfolgreich als Bürohelferin im Innendienst eingesetzt, kann nur eine partielle Dienstunfähigkeit der Klägerin angenommen werden, die den Dienstgeber vor dem Ausspruch einer Kündigung wegen Dienstunfähigkeit verpflichtet, sich in ausreichendem Maß um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die Vertragsbedienstete zu bemühen. Angesichts der Größe und der sehr vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Stadt Wien als Dienstgeber - deren Personalstand nicht auf die Wiener Linien beschränkt ist - hat sie auch Einsatzmöglichkeiten in anderen Bereichen zu prüfen.

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