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BMF: Absetzbarkeit von Arbeitsmaterialien für Künstler

Lohnsteuer und AbgabenARD 6359/6/2013 Heft 6359 v. 8.10.2013

§ 4 Abs 3 EStG - Gemäß § 4 Abs 3 EStG idF des 1. StabG 2012 darf laut Finanzverwaltung der Galerist den Kaufpreis für ein nach dem 1. 4. 2012 um mehr als € 5.000,- angeschafftes Kunstwerk nicht sofort als Betriebsausgabe absetzen, sondern erst bei Verkauf (so Rz 664c iVm Rz 664e EStR idF Wartungserlass 2013). Aufgrund von Befürchtungen bildender Künstler stellt das BMF - mit Verweis auf die allgemein gefasste Rz 664d EStR - nun klar, dass der Künstler mit dem weiterzuverarbeitenden Arbeitsmaterial nicht unter diese Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip betreffend Kunstwerke (Wertgrenze von € 5.000,-) fällt.

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