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Invaliditätspension: Auswirkung von Gesetzesänderungen im Weitergewährungsverfahren

SozialversicherungARD 6359/4/2013 Heft 6359 v. 8.10.2013

§ 223, § 255, § 256 ASVG - Klagt ein Versicherter die Pensionsversicherungsanstalt auf die Weitergewährung seiner zunächst nur befristet zuerkannten Invaliditätspension, ist eine zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderung - hier: das Inkrafttreten der „Härtefallregelung“ nach § 255 Abs 3a und Abs 3b ASVG mit 1. 1. 2011 - im Verfahren zu berücksichtigen. Die bisher vom OGH vertretene gegenteilige Rechtsansicht wird nicht aufrechterhalten.

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