vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verantwortlichkeit für Arbeitszeitaufzeichnungen

ArbeitsrechtARD 6359/1/2013 Heft 6359 v. 8.10.2013

§ 26 Abs 2, § 28 AZG - Die Pflicht zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen trifft den Arbeitgeber, nur diesen trifft eine entsprechende verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung (sofern kein verantwortlicher Beauftragter bestellt wurde). Selbst wenn die Aufzeichnungspflicht dem jeweiligen Arbeitnehmer durch Vereinbarung übertragen wird, bleibt die Verantwortung für die regelmäßige Kontrolle und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen beim Arbeitgeber. Den Arbeitnehmer selbst trifft keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte