§ 4 Abs 2 ASVG, § 47 Abs 1 und Abs 2 EStG - Wird laut „Anstellungsvertrag“ eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Sperrminorität die arbeitsbezogene Weisungsbefugnis der Gesellschaft ausgeschlossen und werden auch tatsächlich keine persönlichen Weisungen erteilt, so ist mangels persönlichen Weisungsrechts nicht von einem lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs 1 und 2 EStG und in der Folge auch nicht von einem ASVG-pflichtigen Dienstverhältnis auszugehen. Daran ändert auch eine allfällige der Generalversammlung gegenüber bestehende organschaftliche Weisungsgebundenheit, die als sachliche auf den Arbeitserfolg gerichtete Weisungsgebundenheit zu verstehen ist, nichts. Für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ist lediglich das schuldrechtliche Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft maßgeblich.