BGBl II 2012/265, ausgegeben am 9. 9. 2013
Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2013 einen neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte festgesetzt. Der MLT gilt für ganz Österreich und für Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Tierarzt oder einer Tierärztegesellschaft stehen.