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Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte

Neue VorschriftenARD 6353/1/2013 Heft 6353 v. 17.9.2013

BGBl II 2012/265, ausgegeben am 9. 9. 2013

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2013 einen neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte festgesetzt. Der MLT gilt für ganz Österreich und für Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Tierarzt oder einer Tierärztegesellschaft stehen.

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