§ 292 ASVG - Bei der Berechnung der Ausgleichszulage einer Versicherten sind die Einkünfte ihres Ehegatten aus seiner Tätigkeit als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH nicht anzurechnen, wenn dieser aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens (Bilanzverlust von rund 1,8 Mio €) keinen Anspruch auf Gewinnausschüttung für das betreffend Geschäftsjahr hatte und die Pensionsversicherungsanstalt auch nicht beweisen konnte, dass der Ehegatte rechtsmissbräuchlich auf Gewinnausschüttung bzw Auszahlung eines Geschäftsführergehalts verzichtet hat.