vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatz nach sozialwidriger Kündigung?

ArbeitsrechtARD 6349/4/2013 Heft 6349 v. 3.9.2013

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, § 12 Abs 7 GlBG - Eine Arbeitnehmerin, die trotz der (später erfolgreichen) Kündigungsanfechtung die gesetzliche Alterspension angetreten hat und durch den früheren Pensionsantritt einen Schaden erlitten hat (bei einem späteren Pensionsantritt wäre die Pension höher ausgefallen), kann diesen Pensionsschaden nicht unter Berufung auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung geltend machen, da die Sozialwidrigkeit einer Kündigung nicht mit einer Rechtswidrigkeit iSd § 1295 ABGB zur Begründung eines Schadenersatzanspruches gleichzusetzen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte