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Kündigung eines Hochschulprofessors - Prüfung der Sozialwidrigkeit

ArbeitsrechtARD 6349/2/2013 Heft 6349 v. 3.9.2013

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Besteht für einen gekündigten Arbeitnehmer kein nennenswerter Stellenmarkt (hier: im Hochschulbereich), ist bei der Beurteilung, ob seine Kündigung zu einer Beeinträchtigung wesentlicher Interessen geführt hat, der Umstand miteinzubeziehen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich einen gleichwertigen neuen Arbeitsplatz gefunden hat.

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