Rechtsansicht des BMF betreffend Anwendbarkeit der pauschalen Einkünfteermittlung bei Veräußerung von Grundstücken, die vor bzw nach dem 31. 3. 2012 angeschafft wurden
Info des BMF 28. 6. 2013, BMF-010203/0328-VI/6/2013
Nach der Bestimmung des § 30 Abs 4 erster Satz EStG kommt die pauschale Einkünfteermittlung nur bei Grundstücken zur Anwendung, die am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen waren (Grundstücke des „Altvermögens“).